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IMPRESSUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) LD Personal Medcare 

 

§1 Allgemeines Aufträge von Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) an den Personalvermittler zur Erbringung von Personalvermittlungsleistungen werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch bei Zahlungen durch Dritte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Personalvermittlers gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur im Falle der schriftlichen Zustimmung des Personalvermittlers.

 

§2 Leistungen Der Auftraggeber beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung von Auszubildenden im Pflegeberuf sowie ausländischer Pflegekräfte, die in Deutschland kurzfristig als Pflegehilfskräfte und nach der Anerkennung ihrer Qualifikationen als examinierte Pflegefachkräfte eingesetzt werden können. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dass ausschließlich abgestimmte und zutreffende Informationen über die Rahmenbedingungen der zukünftigen Arbeitsstelle dargestellt und kommuniziert werden. Der Auftraggeber wird als Arbeitgeber unmittelbar mit der jeweiligen Pflegekraft einen Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag schließen. Der Personalvermittler wird nicht Partei des Arbeitsvertrages und ist kein Arbeitgeber oder Ausbilder der jeweiligen Pflegekraft. Der Personalvermittler hat der zuständigen Behörde die gewerbsmäßige Personalvermittlung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 GewO angezeigt und besitzt eine entsprechende Bescheinigung. Gemäß dem Employer-Pays-Prinzip übernimmt der Auftraggeber sämtliche Kosten für die Anwerbung, Sprachausbildung sowie Anerkennungsmaßnahmen. Der Personalvermittler begleitet die Pflegekräfte während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses und bietet Lösungsmöglichkeiten bei Konfliktsituationen an. Der Personalvermittler behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Geschäftsbedingungen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Geschäftspartnern zu überprüfen und entsprechende Nachweise einzufordern. Bei Verstoß gegen diese AGB kann der Personalvermittler die Zusammenarbeit fristlos kündigen. Der Personalvermittler verpflichtet sich, den Auftraggeber sowie die Pflegekraft über qualitätsgesicherte Angebote zum Spracherwerb und zu Ausgleichsmaßnahmen im Anerkennungsverfahren zu informieren. Dies beinhaltet insbesondere die Aufklärung über die verschiedenen Möglichkeiten des Defizitausgleichs im Anerkennungsprozess, wie beispielsweise die Kenntnisprüfung und den Anpassungslehrgang.

 

§3 Faire Anwerbung Pflege Der Personalvermittler verpflichtet sich zu einer fairen und ethischen Anwerbungspraxis gemäß den folgenden internationalen Standards: Internationale Menschenrechtskonventionen ILO-Kernarbeitsnormen IRIS-Standard der Internationalen Organisation für Migration WHO-Verhaltenskodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Es werden keine Vermittlungsgebühren von Pflegekräften erhoben. Das Employer-Pays-Prinzip wird konsequent umgesetzt: Alle Kosten für Vermittlung, Sprachkurse und Anerkennung werden vom Arbeitgeber getragen. Die selbstverpflichtende Grundsatzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar.

 

§4 Integrationsmanagement Der Auftraggeber verpflichtet sich, ein schriftlich ausgearbeitetes Integrationsmanagementkonzept mit mindestens folgenden Inhalten vorzulegen: • Vorbereitungen nach der Anwerbung • Relocation-Management • Anerkennungsprozess • Sprachentwicklung • Teambuilding und soziale Integration • Konfliktmanagement • Transparente und faire Recruitingprozesse Dieses Konzept wird den Pflegekräften vor Vertragsabschluss in einer verständlichen Sprache vermittelt und Bestandteil des Arbeitsvertrags.

 

§5 Haftung und Gewährleistung Der Personalvermittler haftet nicht für Verzögerungen bei Visa- oder Arbeitserlaubnissen. Die Identität und fachliche Qualifikation der Pflegekraft werden nach bestem Wissen geprüft, jedoch muss der Auftraggeber eine eigene Prüfung durchführen. Für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Personalvermittler nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Personalvermittler nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§6 Verpflichtung zur Beratung und Vernetzung Unsere Agentur informiert Auftraggeber und Pflegekräfte aktiv über IQNetzwerke, Welcome Center und das DKF zur Integration und Qualifizierung. Ziel ist es, eine Brücke zwischen Pflegekräften und Unterstützungsnetzwerken zu bilden.

 

§7 Kündigungsrecht bei Verstoß gegen AGB Bei Verstoß gegen diese AGB behält sich die LD Personal Medcare GmbH das Recht zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.

 

§8 Geltendes Recht und Gerichtsstand Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der LD Personal Medcare GmbH.

 

§9 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

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